Trinkwasser
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Trinkwasser |
Wasser ist der Stoff aus dem das Leben ist. Ohne Wasser kein Leben.
Unter Trinkwasser versteht man Süßwasser mit einem hohen Maß an Reinheit, das für den menschlichen Gebrauch geeignet ist. Zudem müssen technische Anforderungen (Aggressivität gegen Rohrleitungen, Vermeidung von Ablagerungen) gewährleistet sein. Die Grenzwerte, die es erlauben, ein Wasser als Trinkwasser freizugeben, sind gesetzlich vorgegeben und am Gedanken der Gesundheitsvorsorge orientiert. In Deutschland wird die Beschaffenheit des Trinkwassers durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt. Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene novellierte Fassung stellt die Umsetzung der EG-Richtlinie "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (98/83/EG) in nationales Recht dar.
Im Trinkwasser dürfen keine krankmachenden (pathogene) Keime enthalten sein. Das Wasser muss geruch- und farblos sowie appetitlich sein und von seiner Natur her zum Genuss anregen. Die Grenzwerte für Nitrate und Nitrite sind sehr niedrig. Verunreinigungen infolge von Überdüngung auf landwirtschaftlichen Flächen in den letzten Jahrzehnten führen in vielen Gegenden, deren Trinkwasserversorgung auf der Entnahme von Grundwasser beruht, zu Problemen.
Ebenso muss ein Mindestmaß an Mineralien vorhanden sein. Die häufigsten Mineralien sind Calcium- und Magnesiumcarbonate beziehungsweise Phosphate. Deren Konzentrationen werden als Härte (deutsche Härte) des Wassers angegeben. Trinkwasser muss mindesten 5° und soll höchstens 25° deutscher Gesamthärte (dH) haben. Auch der pH-Wert soll zwischen 6,5 und 8,5 liegen.
Quelle: wikipedia-die freie Enzyklopädie
Rechtsgrundlage
Merkblätter
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