Aufgaben und Tätigkeiten
Hygieneinspektoren/innen und Gesundheitsaufseher/innen übernehmen spezielle Prüfungs- und Kontrollaufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen. Der Aufgaben-
bereich kann hierbei vielfältig und je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. Im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Umwelthygienen überwachen Hygieneinspektoren/innen und Gesundheitsaufseher/innen insbesondere Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen und legen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest. Die Ein-richtungen werden auf Einhaltung der technischen und hygienischen gesetzlichen Anforderungen hin überprüft. Hygienekontrollen werden auch z.B. auch in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens, bei Krankentransport, Rettungsdiensten, Blutspendediensten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes durchgeführt.
Bei den Besichtigungen erfolgen meist auch Messungen und Probennahmen. Verstoße gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z.B. durch den Aufnahmepfad Trink- oder Badewasser, werden verfolgt. Die Tätigkeiten umfassen auch Beratungen der Bevölkerung z.B. in Fragen der Wohnungshygiene (Schimmelpilz, Umweltschadstoffe, etc.)
Hygieneinspektoren/innen und Gesundheitsaufseher/innen arbeiten im Angestellten- oder Beamtenverhältnis.
Positionspapier
Positionspapier des BVDG der Gesundheitsaufseher in BaWü (Stand:1995)
- Positionspapier
Der BVDH ist dem BTB beigetreten
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ÖGD in Baden-Württemberg